(Spital) aus der Polizeikontrolle entlassen worden sei. Weil die Beschuldigte in letzter Zeit vermehrt mit solchen und ähnlichen Vorfällen aufgefallen sei und ein psychisches Problem vorliegen könnte, werde die KESB mittels separaten Berichts darüber in Kenntnis gesetzt (zum Ganzen pag. 28 f.). Diese Feststellungen der Polizisten kurz nach dem Vorfall legen nahe, dass bei der Beschuldigten im Zeitpunkt desselben ein «psychologisches Problem» bestand.