(Ort) betrat und die Strafklägerin 2, nachdem sie von dieser aufgefordert wurde, das Geschäft zu verlassen, mit der Faust gegen das Kinn schlug. Die Strafklägerin 2 erlitt dadurch einen Knochenvorsprung beim linken Kiefergelenk und die Mundöffnung war initial eingeschränkt. Sie musste im M.________ (Spital) behandelt werden. Während der Untersuchung durch die beigezogene Schädel-/Kiefer-/Gesichts-Chirurgin kam es zu einer spontanen Reposition der wahrscheinlich nach anterior luxierten Bandscheibe im linken Kiefergelenk, worauf die Strafklägerin 2 den Mund wieder vollständig öff-