Sie vermögen die glaubhaften Angaben der Strafklägerinnen nicht zu entkräften. 10.2.7 Fazit Gestützt auf die glaubhaften Aussagen der Strafklägerinnen sowie die Ausführungen im Anzeigerapport, im Arztbericht des M.________'s (Spital) und im Notfallbericht des Spitals P.________ ist für die Kammer erstellt, dass die Beschuldigte am 27. Mai 2020 den I.________ (Geschäft) in J.________ (Ort) betrat und die Strafklägerin 2, nachdem sie von dieser aufgefordert wurde, das Geschäft zu verlassen, mit der Faust gegen das Kinn schlug.