Dann sei eine weitere Person dazugekommen und die beiden hätten sie in einen Büroraum geschleppt. Dort hätten sie sie «stehen gelassen». Sie habe zu ihnen gesagt, sie sollten die Polizei rufen, ansonsten tue sie dies. Dann sei die Polizei gekommen. Sie sei schon wütend gewesen, habe aber nie gesagt, dass sie deren Familien finden werde (zum Ganzen pag. 100 f. Z. 88 ff.). Zudem habe sie weder die Strafklägerin 2 mit der Faust geschlagen noch die Strafklägerin 1 in den Unterarm gebissen (pag. 101 Z. 97 und Z. 100). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung wiederholte die Beschuldigte, der Sachverhalt im Strafbefehl sei unzutreffend (pag.