21 f. Z. 15 ff.). In der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 5. Juli 2021 erklärte sie, sie habe Einsprache gegen den Strafbefehl erhoben, weil dort unrichtige Tatsachen stünden (pag. 99 Z. 41). Sie sei am 27. Mai 2020 «ganz normal» einkaufen gegangen und habe keine Kenntnis von einem allfälligen Ladenverbot gehabt. Als sie bei den Milchprodukten gestanden sei, sei plötzlich eine Verkäuferin gekommen und habe ihr gesagt, sie solle den Laden verlassen, sie habe ein Hausverbot. Zudem habe diese sie am Arm gepackt. Dann sei eine weitere Person dazugekommen und die beiden hätten sie in einen Büroraum geschleppt.