Auf die Frage der Verteidigung, weshalb sie immer noch Angst habe, obwohl sie die Beschuldigte seit drei Jahren nicht mehr gesehen habe, antwortete die Strafklägerin 1, weil ihr die Beschuldigte gedroht und gesagt habe, sie bringe sie um. Die Beschuldigte denke «in ihrer Welt», dass sie (die Strafklägerin 1) schuld sei und leiden werde. Sie habe die Beschuldigte mit und ohne Polizisten resp. mit deren zwei Seiten und Gesichtern erlebt. Ihre schnelle Verwandlung mache ihr Angst (zum Ganzen pag. 283 Z. 22 ff.).