283 Z. 34) oder, dass die Beschuldigte, während sie gedroht habe, etwas von einer Pistole gesagt und dafür einen altmodischen albanischen Ausdruck («Pushk») gebraucht habe (pag. 283 Z. 25 f.). Sie beschrieb auch eindrücklich und verständlich, weshalb sie sich – auch im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Hauptverhandlung noch – vor der Beschuldigten gefürchtet habe. So führte sie aus, eine gütliche Einigung sei für sie keine Option, weil sie nicht das Gefühl habe, dass die Beschuldigte nicht mehr gefährlich sei. Sie habe Angst, dass sie wieder ein Opfer finde. Die Beschuldigte habe ihnen gesagt, sie seien schuld an allem, ihre Rasse werde leiden, «vom ersten bis