Die Beschuldigte sei wahrscheinlich müde geworden und sitzen geblieben, habe aber weiterhin geflucht und gedroht, wonach sie sie umbringen werde. Sie habe die Beschuldigte deshalb gefragt, ob sie schon mal etwas von Respekt und Anstand gehört habe, worauf die Beschuldigte auf sie losgegangen sei. Die Strafklägerin 2 habe eingegriffen und versucht, die Beschuldigte zurückzuhalten, aber sie selbst habe die Arme schon vor sich gehabt und die Beschuldigte habe ihr rechts unten in den Arm gebissen. Sie habe noch eine kleine Narbe davon. Die Beschuldigte habe sich «festgebissen» (zum Ganzen pag. 283 Z. 11 ff.). Sie hätten die Polizei bereits alarmiert gehabt und gewartet, bis diese kam.