17 Non-Food» gewesen, als sie über das Headset gehört habe, dass eine Kundin «Stress suche». Als sie ins Lager gegangen sei, habe sie die Beschuldigte und die Strafklägerin 2 sprechen sehen. Weil die Beschuldigte schon früher aggressiv aufgefallen sei, habe sie angehalten (zum Ganzen pag. 282 Z. 41 ff.). Die Strafklägerin 2 habe die Beschuldigte gebeten, den Laden aufgrund des Hausverbots zu verlassen und gesagt, ansonsten käme die Polizei. Darauf habe die Beschuldigte geantwortet, die Strafklägerin 2 habe ihr nichts vorzuschreiben.