Die Frau habe auf sie losgehen wollen, sei aufgestanden und sie hätten einander alle festgehalten. Dann habe die Frau den Kopf gesenkt und ihr in den rechten Unterarm gebissen (zum Ganzen pag. 44.1 Z. 80 ff.). Es habe geblutet und sie sei anschliessend ins Spital P.________ gegangen, wo sie behandelt worden sei (pag. 44.1 Z. 85 ff.). Auf Frage, ob Drohungen ausgesprochen worden seien, erklärte die Strafklägerin 1, die Frau habe die ganze Zeit gedroht und gesagt, sie werde sie ausrotten und mit einem Gewehr kommen (pag. 44.1 Z. 90 f.). Sie habe in diesem Moment grosse Angst gehabt und hoffe schwer, dass die Frau nie mehr in den Laden komme.