16 be versucht, mit der Frau zu sprechen und habe sie aus dem Laden «haben wollen». Die Frau habe geantwortet, man könne ihr nichts sagen und plötzlich begonnen, ganz laut zu schreien. Dann sei diese mit ihrem Gesicht «ganz nahe» an das Gesicht der Strafklägerin 2 gegangen. Als die Strafklägerin 2 zurückgewichen sei, habe die Frau ihr die Produkte, die sie in den Händen gehalten habe, angeschmissen und sie mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Sie selbst habe bemerkt, dass eine Grenze überschritten worden sei und sich daher angenähert.