Auf dem Weg dorthin habe sie gesehen, wie die Strafklägerin 2 mit dieser Kundin gesprochen und dieser gesagt habe, sie müsse den Laden verlassen, ansonsten würde sie die Polizei verständigen. Sie habe diese Frau erkannt, da diese schon vor ca. zwei Wochen im Laden gewesen und damals offenbar grundlos auf eine Kundin losgegangen sei. In der Folge machte die Strafklägerin 1 hierzu weitere Ausführungen und gab an, weil diese Frau schon mehrmals aufgefallen sei, sei sie stehen geblieben und habe dieser sowie der Strafklägerin 2 zugeschaut. Die Strafklägerin 2 ha-