(Ort) Die Strafklägerin 1 berichtete in der polizeilichen Einvernahme vom 4. Juni 2020 als Auskunftsperson in freier Erzählung, am 27. Mai 2020 sei sie, wie meistens, in der Non-Food-Abteilung gewesen, als sie via Funk gehört habe, dass eine aggressive Kundin im Laden sei. Sie habe gerade ins Lager gehen wollen. Auf dem Weg dorthin habe sie gesehen, wie die Strafklägerin 2 mit dieser Kundin gesprochen und dieser gesagt habe, sie müsse den Laden verlassen, ansonsten würde sie die Polizei verständigen.