gebissen. Dass sich die Verletzungen der Strafklägerin 2 gemäss Arztbericht auf deren linken Seite befinden, widerspricht entgegen der Ansicht der Verteidigung schliesslich nicht den Aussagen der Strafklägerin 2, erklärte doch auch diese, sie habe einen Schlag gegen den rechten Teil des Kinns bekommen und spüre bis heute den Kiefer auf der linken Seite auf der Höhe des Ohres (pag. 288 Z. 2 ff.). Zusammenfassend enthalten die Aussagen der Strafklägerin 2 mithin zahlreiche Realkennzeichen, weshalb auf ihre glaubhaften Angaben abzustellen ist. 10.2.5 Aussagen der Strafklägerin 1, Verkäuferin I.________ (Geschäft) J.________ (Ort)