288 Z. 28 ff.). Weiter schilderte sie eindrücklich, als die Polizei gekommen sei, habe sich die Beschuldigte innert einer Sekunde zu einem völlig anderen Menschen verändert und habe zum Polizisten gesagt: «Wow, was für schöne blaue Augen.». Sie frage sich, wie sich ein Mensch so schnell verändern könne (zum Ganzen pag. 288 Z. 30 ff.). Schliesslich führte die Strafklägerin 2 nachvollziehbar aus, dass und weshalb sie Angst bekommen habe, als sie ihre Adresse auf dem Schreiben des Gerichts gesehen habe (vgl. pag. 289 Z. 34 ff.) und erklärte plausibel, weshalb eine gütliche Einigung für sie keine Option sei.