38 Z. 126). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung kämpfte die Strafklägerin 2, wie dem Protokoll entnommen werden kann, sodann wiederholt mit den Tränen und wirkte nach wie vor sichtlich aufgewühlt und mitgenommen, als sie vom Geschehenen berichtete (vgl. pag. 289 Z. 9 und pag. 290 Z. 3). Weiter beschrieb sie verständlich und lebensnah, sie habe am 8. August 2020 aufgehört, im I.________ (Geschäft) in J.________ (Ort) zu arbeiten, weil sie immer wieder Panikattacken bekommen habe. Seit Dezember 2020 arbeite sie in einer anderen Filiale und sei nur noch Stellvertreterin und nicht mehr Filialleiterin (zum Ganzen pag. 286 Z. 28 ff.).