Auf Frage, ob es auch eine Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Strafklägerin 1 gegeben habe, erklärte die Strafklägerin 2, nur dort, als die Beschuldigte Stühle und Sachen gegen sie geworfen und die Strafklägerin 1 sie gefragt habe, ob sie nicht auch anständig und respektvoll mit ihnen umgehen könne. Darauf habe die Beschuldigte geantwortet, dass sie in der Schweiz nichts zu suchen hätten. Sie könne es aber nicht mehr zu 100 % sagen. Sie versuche die Bilder seit Jahren aus ihrem Kopf zu kriegen.