Dort habe die Beschuldigte versucht, sie zu schlagen, habe abwechslungsweise Deutsch und Albanisch gesprochen und den Tisch mit dem Fuss gestossen sowie Stühle nach ihnen geworfen. «Im Kopf geblieben» sei ihr vor allem die Drohung, wonach die Beschuldigte sie umbringen und erschiessen werde (pag. 288 Z. 22 ff.). Auf Frage, ob es auch eine Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Strafklägerin 1 gegeben habe, erklärte die Strafklägerin 2, nur dort, als die Beschuldigte Stühle und Sachen gegen sie geworfen und die Strafklägerin 1 sie gefragt habe, ob sie nicht auch anständig und respektvoll mit ihnen umgehen könne.