287 Z. 5 ff.). Auf Frage, was am 27. Mai 2020 passiert sei, führte sie aus, die Beschuldigte sei zwischen 16:00 Uhr und 16:30 Uhr in den I.________ (Geschäft) gekommen und habe beim Früchterayon Kartonkisten mit den Füssen getreten, geschlagen und zu Boden geworfen. Sie sei via Headset darüber informiert worden und zur Beschuldigten gegangen. Als sie gerade beim Lagertor gewesen sei, habe die Beschuldigte sie gesehen, angeschaut und ihr gesagt, sie habe sie gesucht, sie dürfe ihr kein Ladenverbot erteilen. Sie «scheiss Kosovoalbaner» könnten ihr nichts sagen.