Dann habe sie fliehen wollen. Weil sie sie aber zurückgehalten hätten, sei die Beschuldigte erneut auf sie (die Strafklägerin 2) losgegangen und habe auf Albanisch sowie Deutsch geflucht und gedroht, sie werde sie und ihre Familien finden und töten, sie seien die schlimmste Nationalität, die es gebe (zum Ganzen pag. 36 f. Z. 65 ff.). In der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestätigte die Strafklägerin 2 diese Aussagen (pag. 286 Z. 17) und erklärte erneut, weshalb sie der Beschuldigten vor dem inkriminierten Vorfall ein Hausverbot erteilt habe (pag. 287 Z. 5 ff.).