Sie habe daher einen Schritt zurück gemacht und beide Hände nach unten gehalten, worauf die Beschuldigte sie mit der Faust «voll» ins Gesicht geschlagen habe. Als sie weiter zurückgegangen sei und die Beschuldigte sie weiter habe schlagen wollen, sei ihr die Strafklägerin 1 zu Hilfe gekommen und habe die Beschuldigte von hinten umarmt, damit diese von ihr ablasse. Die Beschuldigte habe sich jedoch stark gewehrt und auch die Strafklägerin 1 schlagen wollen, weshalb sie einen Arm und die Strafklägerin 1 den anderen Arm der Beschuldigten gepackt und die Beschuldigte so ins Lager geführt hätten. Dort hätten sie die Polizei ange-