Die Beschuldigte habe jedoch darauf bestanden, dass das Hausverbot nicht gelte, weshalb sie ihr Handy aus der Tasche genommen habe und die Polizei habe rufen wollen. In dem Moment sei die Beschuldigte mit ihrem Gesicht sehr nahe, ca. 10 cm, an ihr Gesicht herangekommen und habe begonnen, laut zu schreien. Sie habe daher einen Schritt zurück gemacht und beide Hände nach unten gehalten, worauf die Beschuldigte sie mit der Faust «voll» ins Gesicht geschlagen habe.