Eine Stammkundin sei mit ihrem Kind ebenfalls am Einkaufen gewesen, als gemäss deren Angaben plötzlich die Beschuldigte gekommen sei und ihr gesagt habe, sie stehe «wegen Corona» zu nahe bei ihr. Die Kundin habe geantwortet, sie stehe schon länger da, worauf die Beschuldigte eine Pet-Flasche behändigt und gegen den Kopf der Kundin geschlagen habe. Die Kundin habe zu schreien begonnen und die Beschuldigte sei in Richtung Kasse davongelaufen. Sie (die Strafklägerin 2) sei der Beschuldigten gefolgt, habe sie angesprochen und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen (zum Ganzen pag. 36 Z. 40 ff.).