12 (pag. 47). Weiter sei als Zusatzuntersuchung ein Labor resp. ein Suchtest für Hepatitis B, C und HIV gemacht worden, der jedoch negativ ausgefallen sei (pag. 47). Nach der standardmässigen Desinfektion, Reinigung und Abdeckung der Wunde seien der Tetanusschutz aufgefrischt und die Strafklägerin 1 der Wundsprechstunde angebunden worden (pag.