(Geschäft) gehabt, sei aber dennoch wieder ins Geschäft gekommen. Als die Filialleiterin die Kundin darauf angesprochen und gebeten habe, das Geschäft zu verlassen, sei diese plötzlich aggressiv geworden und habe angefangen, alles um sich herum zu stossen und die Chefin zu schlagen. Sie selbst (die Strafklägerin 1) sei dieser daraufhin zur Hilfe geeilt und in der Folge durch die besagte Kundin in den rechten Unterarm gebissen, ansonsten aber nicht verletzt worden (zum Ganzen pag. 47). Bei der Untersuchung sei bei der Strafklägerin 1 eine Menschenbisswunde am rechten Unterarm diagnostiziert worden