40 ff.). Die Ausführungen im Arztbericht zur notfallmässigen Behandlung der Strafklägerin 2 am Abend des 27. Mai 2020 decken sich insbesondere mit den Feststellungen der Polizisten, wonach die Strafklägerin 2 direkt nach dem Aufeinandertreffen mit der Beschuldigten über Schmerzen im Wangenbereich geklagt habe und belegen, dass sich die Strafklägerin 2 am 27. Mai 2020 die im Arztbericht umschriebenen Verletzungen zuzog, welche das beschriebene Prozedere (u.a. Untersuchung, Arbeitsunfähigkeit, Medikamenteneinnahme, Nachkontrolle) zur Folge hatten. Die Kammer stellt folglich darauf ab. 10.2.3 Notfallbericht des Spitals P.__