Konventionellradiologisch habe im Bereich der linken Schulter keine Fraktur nachgewiesen werden können, so dass von einer Kontusion mit reflektorischem Muskelhartspann ausgegangen worden sei. Die Strafklägerin 2 habe nach der Untersuchung in Begleitung ihres Ehemanns nach Hause entlassen werden können. Vom 27. Mai 2020 bis am 31. Mai 2020 sei sie 100 % arbeitsunfähig gewesen und beim Austritt habe sie die Medikamente Irfen, Novalgin und Ecofenac Lipogel erhalten. Eine Nachkontrolle sei für in zwei Wochen geplant worden (zum Ganzen pag. 40 ff.).