11 10.2.2 Arztbericht des M.________'s (Spital) betreffend die Strafklägerin 2 Dem Arztbericht des M.________'s (Spital) ist im Wesentlichen zu entnehmen, dass die Strafklägerin 2 dem M.________ (Spital) notfallmässig durch den hausärztlichen Notfall des Spitals P.________ zugewiesen wurde, nachdem sie gemäss eigenen Angaben gleichentags gegen 17:00 Uhr von einer Kundin im I.________ (Geschäft) mit einem Faustschlag attackiert worden und dabei mit der linken Schulter gegen eine Wand geprallt sei.