Urteile des Bundesgerichts 6B_751/2021 vom 27. August 2021 E. 1.1.2 und 6B_1118/2022 vom 30. März 2023 E. 1.1.3). Bei Emotionsschilderungen ist einerseits zu berücksichtigen, dass sie leicht zu simulieren sind und strategisch eingesetzt werden könnten, um glaubhaft zu wirken, weil sich das Gegenüber erheblich von Emotionalität als Zeichen für Glaubhaftigkeit beeinflussen lässt (NIEHAUS ET AL., Täuschungsstrategien bei der Schilderung von Sexualstraftaten, in: Zeitschrift für Sozialpsychologie, 2005, S. 185 mit weiteren Hinweisen auf die Studienlage). Andererseits können Emotionen resp. deren Fehlen