Logische Konsistenz, ungeordnet sprunghafte Darstellung, quantitativer Detailreichtum, raum-zeitliche Verknüpfungen, Interaktionsschilderungen, Wiedergabe von Gesprächen, Schilderung von Komplikationen im Handlungsverlauf, Schilderung nebensächlicher Einzelheiten, indirekte handlungsbezogene Schilderungen und Schilderungen eigener psychischer Vorgänge (BERLINGER, Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafprozess, Luzern 2014, S. 90; vgl. auch BGE 147 IV 409 E. 5.4.2). Das Ergebnis muss unter Berücksichtigung der Umstände, der intellektuellen Leistungsfähigkeit resp.