Die aussagepsychologische Validierungsforschung hat gezeigt, dass insbesondere die folgenden Merkmale eine Unterscheidung zwischen erlebnisfundierten und erfundenen Aussagen ermöglichen: Logische Konsistenz, ungeordnet sprunghafte Darstellung, quantitativer Detailreichtum, raum-zeitliche Verknüpfungen, Interaktionsschilderungen, Wiedergabe von Gesprächen, Schilderung von Komplikationen im Handlungsverlauf, Schilderung nebensächlicher Einzelheiten, indirekte handlungsbezogene Schilderungen und Schilderungen eigener psychischer Vorgänge (BERLINGER, Glaubhaftigkeitsbegutachtung im Strafprozess, Luzern 2014, S. 90;