8. Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete es gestützt auf die ihrer Ansicht nach widerspruchsfreien, nachvollziehbaren, mit den übrigen Beweismitteln übereinstimmenden, mithin glaubhaften Aussagen der Strafklägerinnen 1 und 2 als erwiesen, dass die Beschuldigte die Strafklägerin 2 am 27. Mai 2020 im I.________ (Geschäft) in J.________ (Ort) gegen den Kiefer schlug, die Strafklägerin 1 zudem in den rechten Unterarm biss und die beiden Strafklägerinnen schliesslich mit dem Tod bedrohte. Entsprechend hielt sie den angeklagten Sachverhalt, der oberinstanzlich noch von Bedeutung ist, für erstellt (zum Ganzen S. 18 ff.