282 ff.), der Strafklägerin 2 (pag. 35 ff. und pag. 286 ff.) und der Beschuldigten (pag. 49 ff. und pag. 291 ff.) vor. Auf eine Zusammenfassung der einzelnen Beweismittel wird verzichtet und es wird – soweit relevant – direkt im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung (E. 10 unten) darauf eingegangen. Ferner kann auf die amtlichen Akten verwiesen werden.