der Strafklägerin 1, nachdem diese sie gefragt hatte, ob sie schon mal etwas von Respekt und Anstand gehört habe, in den rechten Unterarm biss und ihr dadurch dorsal (rückseitig) über die Mitte desselben eine Wunde von 1 cm x 1 cm – deren Narbe bis heute in der Grösse eines «5-Räpplers» sichtbar ist – und eine Hautunterblutung zufügte, was bedingte, dass die Strafklägerin 1 sich einem Hepatitis B und C- sowie einem HIV-Test unterziehen und während mehrerer Tage Antibiotika einnehmen musste. Weiter ist zu prüfen, ob die Beschuldigte gegenüber den Strafklägerinnen äusserte, sie werde sie und ihre Familien finden sowie töten, und was