Nach einer informellen Befragung der Strafklägerinnen begaben sich die ausgerückten Polizisten mit der Beschuldigten via Polizeiwache ins V.________ (Spital), wo die Beschuldigte nach einem Einzelgespräch mit einem Arzt und dessen Verzicht auf eine Fürsorgerische Unterbringung aus der Polizeikontrolle entlassen wurde.