6. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Das Rahmengeschehen ist weitgehend unbestritten. Klar ist, dass die Beschuldigte am späteren Nachmittag des 27. Mai 2020 den I.________ (Geschäft) in J.________ (Ort) betrat und dort auf die Strafklägerin 2 traf, die sie aufgrund eines Hausverbots bat, das Geschäft zu verlassen. Die Beschuldigte ignorierte diese Aufforderung, worauf es zumindest zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen ihr und der Strafklägerin 2 kam. Die Strafklägerin 1 bemerkte diese Auseinandersetzung und stiess zur Strafklägerin 2 sowie zur Beschuldigten hinzu.