Die Beschuldigte biss C.________ [Strafklägerin 1] wissentlich und willentlich in den rechten Unterarm und schädigte so den Körper von C.________ [Strafklägerin 1] bzw. nahm sie eine Schädigung des Körpers zumindest in Kauf. Die Beschuldigte drohte den beiden Privatklägerinnen [Strafklägerin 1+2] damit, dass sie sie und ihre Familie finden und töten würde. Die Privatklägerinnen [Strafklägerin 1+2] nahmen diese Drohungen ernst und hatten Angst.