Ebenfalls biss die Beschuldigte der Privatklägerin, C.________ [Strafklägerin 1], in den rechten Unterarm. C.________ [Strafklägerin 1] erlitt dadurch eine Wunde von 1 cm x 1 cm dorsal über die Mitte des Unterarms sowie eine Hautunterblutung an dieser Stelle. Bis heute ist eine Narbe in der Grösse eines 5-Räpplers sichtbar. Sie musste sich zudem einem Hepatitis B und C sowie einem HIV-Test unterziehen und während mehrerer Tage Antibiotika nehmen.