3. Anträge der Beschuldigten bzw. der Verteidigung Rechtsanwältin B.________ stellt für die Beschuldigte in der Berufungsbegründung folgende Anträge (pag. 437 [Hervorhebungen im Original]): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 7. Dezember 2023 (PEN 21 470) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als dass das Strafverfahren gegen die Berufungsführerin in folgenden Punkten, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 400.00 an den Kanton Bern sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung an Rechtsanwältin B.________ von CHF 646.20, eingestellt wurde: