3 Mit Eingabe vom 18. April 2024 erklärte Rechtsanwältin B.________ für die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung und focht das Urteil der Vorinstanz teilweise – soweit die Schuldsprüche und die Verurteilungen betreffend (vgl. Ziff. II. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs [pag. 310 f.]) – an (pag. 377 ff.). Weiter ersuchte sie um Gewährung der amtlichen Verteidigung (auch) im Berufungsverfahren (pag. 380 ff.).