[Tabelle Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 4'638.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung CHF 2'700.00). III. [Tabelle amtliche Entschädigung] Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 1'938.60.