1. Zu einer Geldstrafe von 56 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 1'680.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 420.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 14 Tage festgesetzt. 3. Zu den auf den Schuldspruch entfallenden Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 3'500.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 1938.60, insgesamt bestimmt auf CHF 5'438.60 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 3'500.00).