unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 400.00 und Auslagen von CHF 0.00, insgesamt bestimmt auf CHF 400.00, an den Kanton Bern. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 100.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 300.00. Für die amtliche Verteidigung von A.________ wird Rechtsanwältin B.________ eine Entschädigung von CHF 646.20 (inkl. MWSt) ausgerichtet. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der einfachen Körperverletzung, mehrfach begangen