verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten. Die Polizei- und Untersuchungshaft von 330 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet und es wird festgestellt, dass die Strafe am 28.12.2022 vorzeitig angetreten wurde. 2. Es wird eine stationäre therapeutische Massnahme gemäss Art. 59 StGB angeordnet.