7. betreffend Zivilpunkt in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 und Art. 432 ff. StPO erkannt wurde, dass 7.1. die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin E________, dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen wurde; 7.2. die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin F.________, v.d. ________, dem Grundsatz nach gutgeheissen und für die vollständige Beurteilung der Forderung auf den Zivilweg verwiesen wurde; 7.3. die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin G.__