5. der A.________ mit Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sarganserland vom 04.05.2022 für eine Freiheitsstrafe von 90 Tagen gewährte bedingte Vollzug widerrufen wurde. 93 6. die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwältin B.________ im erstinstanzlichen Verfahren auf CHF 24'487.75 und das volle Honorar auf CHF 30'330.45 bestimmt sowie festgestellt wurde, dass der Kanton Bern Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ mit CHF 24'487.75 entschädigt.