89 IX. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 19.10.2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfachen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 25.07.2020 bis 19.10.2020 in Biel, Zürich und anderswo durch Konsum von Kokain und Xanax (Ziff. 7 AKS), zufolge Verjährung eingestellt wurde, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten.