88 eine staatliche Aufgabe erfüllt. Mit ihrer Einsetzung als amtliche Verteidigerin des Beschuldigten (pag. 1866) ist zwischen ihr und dem Staat ein besonderes Rechtsverhältnis entstanden, gestützt auf welches sie eine öffentlich-rechtliche Forderung gegenüber dem Kanton Bern auf Entschädigung im Rahmen der anwendbaren kantonalen Bestimmungen hat. Gläubigerin der amtlichen Entschädigung ist folglich Rechtsanwältin B.________ und nicht der Beschuldigte. VIII. Verfügungen Für die weiteren Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen.