Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'004.90; für die Berechnung wird auf das Dispositiv verwiesen. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwältin B.________ ausgerichtete amtliche Entschädigung von CHF 7'004.90 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. In Anbetracht des Antrags von Rechtsanwältin B.________, «A.________ sei eine angemessene Entschädigung für die gebotene Verteidigung auszurichten» (pag. 2410, pag. 2427), ist darauf hinzuweisen, dass jene als amtliche Verteidigerin