inkl. Vor- und Nachbesprechung mit dem Mandanten sowie die Prüfung des oberinstanzlichen Urteils erscheinen 7 Stunden angemessen, zumal die Berufungsverhandlung inkl. Urteilseröffnung 5.25 Stunden dauerte. Der fakturierte Aufwand von 8 Stunden wird um 1 Stunde gekürzt. Im Ergebnis wird der geltend gemachte Aufwand von 36.5 Stunden um 6.5 Stunden auf 30 Stunden gekürzt. Die Auslagenpauschale von 3 % und die Mehrwertsteuer sind entsprechend anzupassen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.___